Die Begleithundeprüfung besteht aus einem Verhaltenstest (Gebiss zeigen, sich anfassen lassen, Chip bzw. Täto. – Nr. Kontrollieren) des Hundes, der Sachkundeprüfung des Hundeführer, der Unterordnung (verschiedenen Übungen wie Fuß, Sitz, Platz, Liegen bleiben unter Ablenkung in ganz bestimmter Reihenfolge), bei der eine Mindestpunktzahl zum Bestehen erforderlich ist und der Straßenarbeit, bei der der Hund ein neutrales Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wie Joggern, Fahrradfahrern, Autos und anderen Hunden zeigen soll.
Wer seinen Hund, egal in welcher Sportart, ausbildet und an einer dementsprechenden Prüfung oder einem Turnier teilnehmen möchte muss die BH/VT nachweisen können. Die Identitätskontrolle, durch Tätowierung oder Chip, ist für alle Hunde vorgeschrieben. Es gibt eine Prüfungsordnung für die Begleithundausbildung. |